15. Einhaltung der Grenzwerte: Mobilfunkstation zulässig

Bei Einhaltung der gesetzlich festgelegten Grenzwerte müssen Nachbarn den Betrieb einer Mobilfunksendeanlage dulden.

In diesen  Fällen sei davon auszugehen, dass von dem Betrieb der Anlage keine nennenswerten Gesundheitsbeeinträchtigungen der Nachbarn zu erwarten seien. Die Anforderungen an die Errichtung und Art von Hoch- und Niederfrequenzanlagen seien gesetzlich im Einzelnen geregelt. Diese Grenzwerte beruhten auf Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation und der Deutschen Strahlenschutzkommission. Die Werte seien in diesem Fall eingehalten worden und die Genehmigung daher rechtmäßig. Das Gericht wies damit die Klage eines Grundstückseigentümers ab. Der Kläger hatte sich dagegen gewandt, dass die Deutsche Telekom etwa 20 Meter neben seinem Grundstück eine Feststation für ihr D 1- Netz installieren darf. Er fürchtete gesundheitliche Schäden durch den von der Anlage ausgehenden Elektrosmog.

OVG Koblenz
Az.: 1 A 10382/01

Quelle: dpa vom 11.09.2001

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