Vergaberechtsreform 2006

Welche Neuerungen hat die Vergaberechtsreform 2006 gebracht?

Durch die Reform des Vergaberechts im Jahr 2006 sind die Regelungen oberhalb der sogenannten Schwellenwerte (VOL: 211.000,00 €, VOB: 5.278.000,00 €) betroffen. Für die praktische Arbeit hat sich folgendes geändert:

Ab sofort sind bei Vergaben die neuen Veröffentlichungsmuster bzw. Formulare zu verwenden. Diese werden durch das Formularwesen der EU, welches den Auftraggeber durch die entsprechenden Formulare leitet, unterstützt. Dadurch sind weitgehend Fehler ausgeschlossen.

Im Abschnitt II der VOB/A sind die sogenannten Präqualifikationsregeln für die unternehmerische Eignung eingearbeitet worden.

Weiterhin ist die Rahmenvereinbarung nunmehr in den Abschnitten II der VOL/A und VOB/A eingefügt worden. Diese Rahmenvereinbarung ersetzt das bisherige Verfahren der Rahmenverträge. Rahmenvereinbarungen können nunmehr auf Vergaben angewendet werden, bei denen die Bedingungen für die Einzelaufträge zum Abschlusszeitpunkt der Rahmenvereinbarung noch nicht feststehen. Die Einzelaufträge werden, von Ausnahmen abgesehen, erst nach Aufruf zum Wettbewerb in einem zweiten Schritt vergeben.

 
Weiterhin muss der öffentliche Auftraggeber die Wertungskriterien inklusive der durch ihn festgelegten Gewichtung sowie die von ihm zu verwendende Bewertungsmatrix bekannt geben. Dadurch entsteht eine auch für die Bieter klare Struktur der Bewertung ihrer Angebote. Dies kann sich bei ordnungsgemäßer Anwendung auf die Vergabechancen der Bieter positiv auswirken

Sollten Sie weitere Fragen haben, können Sie sich an Rechtsanwalt Kummerlöw in Dresden wenden.