Kündigung einer Wohnung wegen Eigenbedarf – Anbieten einer Ausweichwohnung

Wenn ein Vermieter wegen Eigenbedarf eine Wohnung kündigt, muss er nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes dem Mieter eine im selben Haus oder in der selben Wohnanlage freie Wohnung anbieten, die vermietet werden soll. Dieses Angebot muss innerhalb der Kündigungsfrist gemacht werden. Wird erst nach Ablauf der Kündigungsfrist eine Wohnung frei, scheitert die Kündigung nicht daran, dass der Vermieter diese Wohnung nicht angeboten hat. Dies konnte er ja gerade nicht, da sie noch nicht "frei" war.

Bundesgerichtshof, Urteil vom 04. Juni 2008, VIII ZR 292/07

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