Wohnsitzbeschränkung für anerkannte Flüchtlinge nicht immer rechtmäßig

Wohnsitzauflagen gegenüber anerkannten Flüchtlingen, die Sozialhilfeleistungen beziehen, verstoßen gegen die Art 23 GFK, wenn sie zum Zweck der angemessenen Verteilung öffentlicher Sozialhilfelasten verfügt werden.

Bundesverwaltungsgericht, Urteil des 1. Senats vom 15. Januar 2008 , Az. 1 C 1707

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