„Thüringer Klöße“ ist Gattungsbezeichnung und kennzeichnet nicht die geografische Herkunft

„Thüringer Klöße“ ist Gattungsbezeichnung und kennzeichnet nicht die geografische Herkunft. Das hat jetzt der Bundesgerichtshof festgestellt und damit dem Bundespatentgericht recht gegeben, das eine Eintragung des Begriffes als geografische Herkunftsbezeichnung abgelehnt hat.

Bemerkenswert ist noch, daß damit eine elfjährige Auseinandersetzung ihr vorläufiges Ende gefunden hat. Der Eintragungsantrag war am 25. Mai 2000 gestellt worden.

Bundesgerichtshof, Beschluß vom 21.12.2011, I ZB 87/09