Zentrales Testamentsregister

Zentrales Testamentsregister gestartet

Die Bundesnotarkammer in Berlin hat am 01.01.2012 das Zentrale Testamentsregister gestartet. Dies teilt sie am 04.01.2012 mit. Das Testamentsregister ermittelt im Todesfall, ob für den Verstorbenen ein Testament, ein Erbvertrag oder eine sonstige erbfolgerelevante Urkunde bei einem Notar oder einem Gericht amtlich verwahrt wird, und informiert anschließend das Nachlassgericht und, sofern eine Urkunde vorhanden ist, auch die Verwahrstelle.

Von dem Register profitierten Erben wie Erblasser. Den Erben verschafft es eine schnellere Kenntnis über die Verteilung des Nachlasses und damit Planungssicherheit. Der Erblasser auf der anderen Seite habe die Gewissheit, dass sein Testament tatsächlich gefunden und sein letzter Wille auch verwirklicht werde.

Dabei muß nicht befürchtet werden, dass der letzter Wille an zentraler Stelle vermerkt werde. Registriert werden nur die Verwahrangaben einer Urkunde, das heißt insbesondere der Name des Erblassers und der Verwahrort der Urkunde.

Quelle: beck-aktuell vom 05.01.2012