Markenüberwachung

Der Markeneintrag ist vollzogen und Ihre Marke rechtlich geschützt.

Reicht das nun aus, um auf der sicheren Seite zu sein?

Bei den Markenämtern wird nur die Anmeldung registriert. Eine Überprüfung auf Parallelen oder doppelte Eintragungen findet laufend nicht statt. Diese Überprüfung obliegt Ihrer Sorgfalt.

 

Muss ich wirklich regelmäßig prüfen?

 

Das ist sehr zu empfehlen. Sonst ist es möglich sein Markenrecht wieder zu verlieren. Juristen sprechen hier von Verwirkung, d.h. sinngemäß:

 

 

 

 

Zum Schutz seiner Marke und die damit verbundenen Rechte stellt das Markengesetz nach § 42 den Widerspruch gegen neue Marken zur Verfügung.

 

Dabei ist es besonders wichtig in den ersten drei Monaten durch Widerspruch relevante Neuveröffentlichungen von Drittmarken abzuwehren. Wer dies versäumt hat nur die kostenintensive und zeitintensive Alternative einer gerichtlichen Auseinandersetzung (Löschungsklage). Also empfiehlt sich eine regelmäßige Kontrolle im Zwei-Monats-Intervall.

 

Des Weiteren schützen und stärken Sie so Ihre Marke. Einer Verwässerung durch identische und verwechslungsfähige Marken wird vorgebeugt und durch Maßnahmen aus dem bedrohten Schutzfeld Ihrer Marke gedrängt.

Eine Markenüberwachung ist also für die rechtliche und wirtschaftliche Entwicklung Ihrer Marke von großer Bedeutung. Gern können Sie diese Aufgabe in unsere Hände geben.

 

Ist diese Dienstleistung erschwinglich?

 

Natürlich, sehen Sie hierzu bitte gern selbst:

Leistungen:

– Einrichtung inkl. 3 Markenklassen (Aufpreis für jede weitere Klasse)

– Recherche aller zwei Monate für eine Laufzeit von 12 Monaten

– Trefferliste, wenn eine Kollision festgestellt wird bei jeder Recherche

– vollständige Rechercheliste nach 12 Monaten

 

Preise:

 

Wortmarke                           14,90 €

Bildmarke                             19,90 €

Farbmarke                           19,90 €

Wort-/Bildmarke                   24,90 €

Alle Preise pro Monat zzgl. Umsatzsteuer

Wichtig – Faire Verlängerungspolitik

Schwarz Rechtsanwälte erinnert Sie rechtzeitig vor Ablauf der Überwachungszeit. Keine auto-matische Verlängerung nach 12 Monaten.

Auf Anfrage recherchieren wir für Sie auch international.