Entlastung beim Filesharing

Man darf den Eindruck haben, daß die deutschen Gerichte nach einer deutlichen Parteinahme für die Belange von (vermeintlichen) Urhebern einen Weg gefunden haben, der eine realistischere Einschätzung der Filesharing-Sachverhalte bei der gemeinsamen Nutzung von Internet-Anschlüssen widerspiegelt.

So hat das Landgericht Köln jetzt die Klage eines vermeintlichen Urhebers abgewiesen, weil dieser nicht habe beweisen können, ob und wer in einer Familie einen Verstoß begangen haben soll. Bislang mußte mehr oder weniger regelmäßig der Anschlußinhaber haften. Das sieht man jetzt ganz augenscheinlich differenzierter.

Besonders wertvoll ist, daß sich das Landgericht Köln in einer aktuellen Entscheidung ausführlich auf ein Urteil des übergeordneten Oberlandesgerichts Köln vom Mai 2012 in einer anderen Filesharing Angelegenheit stützen kann, so daß man fast von einem Trend in der unter- und obergerichtlichen Rechtsprechung berichten kann.

Urteil des Landgerichts Köln vom 11. September 2012 Az. 33 O 353/11
Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom 6. Mai 2012 Az. 6 U 239/11