Name/Gattungsbegriff als ungünstige Markenbezeichnung

Dass es sich für eine Markenanmeldung eher ungüstig erweisen kann, wenn der eigene Name ein Gattungsbegriff ist oder einem Gattungsbegriff nahe kommt, mußte jetzt eine tausche oHG aus Berlin erfahren.

Diese hat für ihre Taschen (ohne u) den Begriff tausche als internationale Wort-/Bildmarke auch für die Schweiz registriert und ging daraus gegen den Inhaber der Domain tausche.ch vor, der in der Schweiz sitzt. Die Markeninhaberin vertreibt ihre Produkte auch unter der Domain tausche.de. Sie hat bei der internationalen Markenorganisation WIPO ein Verfahren eingeleitet, in dem ihr Anspruch aber zurückgewiesen wurde.

Wie eigentlich kaum anders zu erwarten und somit völlig zu Recht, wies der Entscheider bei der WIPO insbesondere darauf hin, daß der Marke tausche kaum eine Kennzeichnungskraft zuzumessen ist, weil es sich um einen Imperativ eines deutschen Verbs handele, deren Schutz sich höchstens auf die gekennzeichneten Klassen beschränken könne. Der Entscheider mußte das nicht weiter ausarbeiten, weil der den Anspruch schon versagen konnte, weil man der Gegenseite nicht vorhalten konnte, sie verwende die Domain tausche.ch im Zusammenhang mit Taschen.

Selbst wenn dort Taschen angeboten gewesen wäre, dürfte es für den deutschen Markeninhaber schwierig gewesen sein. Es dürfte kaum zulässig sein, wegen eines gegebenen Freihaltebedürfnisses durch Rückgriff auf die Marke einen Tausch von Taschen verbieten zu wollen.

Die Entscheidung der WIPO kann man hier nachlesen.