Bundesgerichtshof – Geiz ist nicht geil

{jcomments on}Dass wir Bürger zu oft der Geiz ist Geil Mentalität nachhängen, wird viel kritisiert. Besonders problematisch scheint es, wenn der Staat ein schlechtes Vorbild ist. So musste jetzt der Bundesgerichtshof einem Bundesland (das Land wird in der Presseerklärung nicht benannt) den Vorwurf machen, sich gegenüber einem Bieter in einem Vergabeverfahren rücksichtslos verhalten zu haben.

Der Bieter hatte Straßenbauarbeiten zu einem Preis von 455.000,- € angeboten und nach Angebotsabgabe einen schwerwiegenden Kalkulationsirrtum bemerkt. Seiner Bitte, ihn deshalb vom Verfahren auszuschließen, kam das Land nicht nach, sondern erteilte ihm zunächst den Zuschlag, entzog dann den Auftrag, weil der Bieter sich weigerte und erteilte dem nächst günstigen Bieter für 621.000,- € den Zuschlag. Die Differenz verlangte es als Schadensersatz vom Bieter und unterlag in allen drei Instanzen. Insbesondere wegen der enormen Differenz zum nächstgünstigen Bieter der Bieter an seinem Irrtum nicht festzuhalten.

Jetzt hat das Land wirklich einen Schaden, nämlich rund 40.000,- € Verfahrenskosten.