Milliarden deutscher Anwälte

kann es demnächst nach der Vorsorge der deutschen Bundesrechtsanwaltskammer geben. Jeder Anwalt hat jetzt nämlich eine „SafeID“. Auf deutsch könnte man sagen, dass ist eine Kennnummer, aber das hört sich natürlich popelig an. Für jeden Anwalt gibt es eine 49 (in Worten: neunundvierzig) stellige Kennnummer die jedermann unter www.rechtsanwaltsregister.org nachlesen kann. Es ist also Vorsorge getroffen, dass demnächst die ganze Weltbevölkerung mit einer SafeID der Bundesrechtsanwaltskammer versorgt werden kann. Sichergestellt ist auch, dass man sich eine SafeID auf gar keinen Fall merken kann, denn sie besteht aus einer zusammenhanglosen Zusammenstellung von Ziffern und Buchstaben wie zum Beispiel (für den Autor dieser Zeilen): DE.BRAK.8852ff1a-7bb9-452a-a187-8c0b95c8d4b5.f48c
Sieht aus wie ein überkompliziertes Passwort, ist aber keins.