Warum merken sie es nicht?

Gefühlt einmal im Quartal entscheidet der BGH sowas:

„Bejaht der Einzelrichter im Beschwerdeverfahren mit seiner Entscheidung, die Rechtsbeschwerde zuzulassen, die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache, unterlässt er es aber, das Verfahren gemäß § 568 Satz 2 ZPO dem Kollegium zu übertragen, und entscheidet in der Sache als Einzelrichter, so ist seine Entscheidung objektiv willkürlich und verstößt gegen das Verfassungsgebot des gesetzlichen Richters“

In der ZPO steht ja, dass kompliziertere Sachen (wozu naturgemäß Sachen von grundsätzlicher Bedeutung gehören) nicht vom Einzelrichter sondern vom Kollegium zu entscheiden sind. Eigentlich eine ganz sinnvolle Regelung.

Seit Jahren liest man das, nur merken viele Richter das nicht? Muss man sich als Richter nicht laufend fortbilden? Eigentlich ist das auch logisch und ein Richter müsste da von alleine drauf kommen, wenn er die ZPO nur aufmerksam genug liest.

Der BGH ist sich natürlich auch seiner Würde bewusst und zieht die Konsequenz:
„Die Beschwerdeentscheidung unterfällt in einem solchen Fall der Aufhebung“.
Geschwollener geht kaum, „ist aufzuheben“ wahrscheinlich zu kurz und prägnant und zu wenig Schaum geschlagen …