Gehörsverletzungen ohne Ende

Gefühlt mehrfach die Woche muss der Bundesgerichtshof Entscheidungen von Instanzgerichten aufheben, weil diese den Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt haben.

Besonders krass ist, wenn der BGH ausführen muss, dass es sich die Vordergerichte relativ leicht gemacht haben und den Sachverhalt völlig verdreht festgestellt haben und darauf ihr Urteil gründen.

So in einem aktuellen Fall. Angeblich hat ein Zeuge eine Mail geschrieben, er könne sich nicht erinnern. Es war aber ganz anders.

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Gerade noch einmal gut gegangen!

Wenn der BGH von einer „einer augenfälligen, gravierenden Verletzung des rechtlichen Gehörs einer Partei “ berichtet, dann lässt das aufhorchen. Um so mehr, wenn das einem Oberlandesgericht (Düsseldorf) nicht aufgefallen sein will, sondern – so der BGH – dieses selbst „sich“ (das Gericht) „mit dem Parteivortrag nicht inhaltlich auseinander, sondern mit Leerformeln über diesen hinweg“ setzt.

So geschehen im Verfahren über die Vollstreckbarkeitserklärung eines Schiedsspruches. Der BGH nimmt sowohl den Schiedsspruch als auch das Urteil des OLG regelrecht „auseinander“.

Da hat die Klägerin aber Glück gehabt, was bei Verfahrenskosten von über 7 Mio € auch nicht ganz unerheblich war.

Das war jedenfalls kein Schiedsverfahren, weswegen diese gepriesen werden. Es hat nichts gebracht und war wesentlich teurer als die staatlichen Gerichte.

Warum merken sie es nicht?

Gefühlt einmal im Quartal entscheidet der BGH sowas:

„Bejaht der Einzelrichter im Beschwerdeverfahren mit seiner Entscheidung, die Rechtsbeschwerde zuzulassen, die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache, unterlässt er es aber, das Verfahren gemäß § 568 Satz 2 ZPO dem Kollegium zu übertragen, und entscheidet in der Sache als Einzelrichter, so ist seine Entscheidung objektiv willkürlich und verstößt gegen das Verfassungsgebot des gesetzlichen Richters“

In der ZPO steht ja, dass kompliziertere Sachen (wozu naturgemäß Sachen von grundsätzlicher Bedeutung gehören) nicht vom Einzelrichter sondern vom Kollegium zu entscheiden sind. Eigentlich eine ganz sinnvolle Regelung.

Seit Jahren liest man das, nur merken viele Richter das nicht? Muss man sich als Richter nicht laufend fortbilden? Eigentlich ist das auch logisch und ein Richter müsste da von alleine drauf kommen, wenn er die ZPO nur aufmerksam genug liest.

Der BGH ist sich natürlich auch seiner Würde bewusst und zieht die Konsequenz:
„Die Beschwerdeentscheidung unterfällt in einem solchen Fall der Aufhebung“.
Geschwollener geht kaum, „ist aufzuheben“ wahrscheinlich zu kurz und prägnant und zu wenig Schaum geschlagen …

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„Wir zahlen Mindestlohn“

Einen merkwürdigen Zusatz enthielt neulich die Rechnung eines Dienstleisters:

Was will man uns damit sagen?
Abgesehen davon, dass es sprachlich nicht korrekt ist.
Wir sind billig, weil wir nur Mindestlohn zahlen? Oder: wir halten uns an die gesetzlichen Bestimmungen?

Überzeugender wäre doch gewesen, wenn man hätte sagen können:
„Wir bezahlen mehr als Mindestlohn“

Frohe Weihnachten und ein erfolgreiches Jahr 2019

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Robby Schubert, Gelenau/Erzgebirge, das wir für unsere Festtagswünsche aus seinem Büchlein

Gedichte, die’s Laabn su schrebbt

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