Unverbindliche Hinweise auf veröffentlichte Richtwerte ausreichend

1. Dem Bieter wird kein ungewöhnliches Wagnis dadurch aufgebürdet, indem die Vergabestelle den Störstoffanteil im Altpapier nicht verbindlich angibt.

2. Ausreichend ist der unverbindliche Hinweis auf vom BVSE veröffentlichte Richtwerte, die den Störstoffanteil in Bezug auf verschiedene Erfassungssysteme wiedergeben.

OLG Karlsruhe
Beschluss vom 21.12.2006
Az.: 17 Verg 8/06

Die vollständige Entscheidung können Sie auf der Seite des Oberlandesgerichts Karlsruhe nachlesen.